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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MesseBoyZ

AGB, Aussteller-Beratungsverträge

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und Begleitungsleistungen, die Björn Andres, Einzelunternehmer, handelnd unter der Marke „MesseBoyZ", Schorlemerstr. 29, 66606 St. Wendel (nachfolgend „MesseBoyZ") gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Aussteller") im Zusammenhang mit den Leistungen Messebegleitung, Stamm-Lotse und Jungfernfahrt erbringt. MesseBoyZ ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; in Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Zielgruppe dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Ausstellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MesseBoyZ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

MesseBoyZ bietet folgende Leistungspakete an, deren konkreter Inhalt, Umfang und Preis sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ergibt:

a) Messebegleitung, Konzeptentwicklung, Auswahl und Vorbereitung der Standcrew sowie Vor-Ort-Begleitung während der Messe.

b) Stamm-Lotse, ganzjährige Begleitung für Aussteller mit mehreren Messeteilnahmen pro Jahr auf Basis einer individuellen Jahresvereinbarung.

c) Jungfernfahrt, Vorbereitungs-, Team-Briefing- und Lead-Nachfass-Leistungen für Aussteller, die erstmals auf einer Messe ausstellen, in den Paketstufen „Landgang", „Jungfernfahrt" und „Erste Fahrt mit Lotse an Bord".

Die konkrete Leistungsbeschreibung des jeweiligen Pakets ergibt sich aus der Darstellung auf messe-boyz.de in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung sowie ergänzend aus dem individuellen Angebot.

§ 3 Vergütung Messebegleitung

Für die Leistung „Messebegleitung" schuldet der Aussteller eine Vergütung in Höhe von 8 % des zwischen den Parteien vereinbarten Messebudgets, wobei über MesseBoyZ Connect vermittelte Anbieterleistungen bei der Berechnung des Messebudgets unberücksichtigt bleiben. Die Vergütung beträgt jedoch mindestens 900 € (Mindesthonorar).

Die Vergütung wird wie folgt fällig: 30 % bei Beauftragung zur Deckung der Ist-Analyse, die restlichen 70 % als Retainer während der Betreuungszeit. Beträgt die Gesamtvergütung bis zu 1.700 €, wird der Retainer-Anteil in zwei Raten fällig (30 % bei Beauftragung, 70 % nach drei Monaten); ab einer Gesamtvergütung von 1.700 € wird der Retainer-Anteil in monatlichen Raten über sechs Monate abgerechnet, jeweils gekoppelt an die im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen.

Der Vertrag über die Messebegleitung wird für die Dauer der vereinbarten Retainer-Phase geschlossen; eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen (siehe § 6).

§ 4 Vergütung Stamm-Lotse und Jungfernfahrt

Für die Leistung „Stamm-Lotse" wird die Vergütung individuell in einer gesonderten Jahresvereinbarung festgelegt.

Für die Leistung „Jungfernfahrt" gelten die auf messe-boyz.de veröffentlichten Festpreise der gewählten Paketstufe (aktuell: „Landgang" ab 250 €, „Jungfernfahrt" ab 890 €, „Erste Fahrt mit Lotse an Bord" ab 1.800 €, jeweils zzgl. etwaiger im Angebot gesondert ausgewiesener Zusatzleistungen). Die Vergütung für Jungfernfahrt-Pakete wird mit Vertragsschluss bzw. Buchung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug

Rechnungen von MesseBoyZ sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Aussteller in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. BGB, insbesondere zu Verzugszinsen und pauschalem Verzugsschadensersatz (§ 288 BGB). MesseBoyZ ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzuhalten.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag über die Messebegleitung läuft für die Dauer der in § 3 vereinbarten Retainer-Phase (zwei Raten bzw. sechs Monate) und ist während dieser Mindestlaufzeit ordentlich nicht kündbar. Der Stamm-Lotse-Jahresvertrag verlängert sich mangels anderweitiger Regelung im jeweiligen Angebot nicht automatisch und endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

§ 7 Mitwirkungspflichten des Ausstellers

Der Aussteller stellt MesseBoyZ die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Kontaktperson. Verzögert sich die Leistungserbringung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Ausstellers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Haftung

MesseBoyZ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MesseBoyZ nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

MesseBoyZ übernimmt keine Erfolgsgarantie für ein bestimmtes Messeergebnis, einen bestimmten ROI oder eine bestimmte Anzahl an Leads; geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Begleitungsleistung.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zum Zweck der Vertragsdurchführung. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten verweist MesseBoyZ ergänzend auf die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter messe-boyz.de/datenschutz.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MesseBoyZ (St. Wendel).

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. MesseBoyZ behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsschlüsse zu ändern; für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

AGB, Anbieter-/Connect-Partnervertrag

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Partnerschaft zwischen Björn Andres, Einzelunternehmer, handelnd unter der Marke „MesseBoyZ" / „MesseBoyZ Connect", Schorlemerstr. 29, 66606 St. Wendel (nachfolgend „MesseBoyZ") und gewerblichen Anbietern von Messedienstleistungen (Standbau, Agenturen, Technik, Logistik u. ä., nachfolgend „Anbieter"), die sich auf der Plattform MesseBoyZ Connect listen lassen. MesseBoyZ ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; in Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Abweichende AGB des Anbieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MesseBoyZ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Plattformbeschreibung und Aufnahme

MesseBoyZ Connect ist eine Vermittlungsplattform, auf der MesseBoyZ Kontakte zwischen Ausstellern und Anbietern auf Basis einer KI-gestützten Passungsberechnung herstellt (siehe § 3). Die Aufnahme als Anbieter erfolgt gegen eine einmalige Listing-Gebühr in Höhe von 129 €, fällig bei Freischaltung des Profils. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein bestehendes Gewerbe im relevanten Leistungsbereich sowie ein vollständig ausgefülltes Anbieterprofil. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; MesseBoyZ kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 3 Matching-Neutralität

Die Reihenfolge, in der Anbieter Ausstellern vorgeschlagen werden, ergibt sich ausschließlich aus der fachlichen Passung zu den Anforderungen des jeweiligen Ausstellers. Weder die Zahlung der Listing-Gebühr noch die Höhe der Provision noch ein Trusted-Partner- oder Founding-Partner-Status haben Einfluss auf die Reihenfolge oder Häufigkeit der Vermittlung. Diese Zusicherung gilt gegenüber Ausstellern und ist für MesseBoyZ bindend.

§ 4 Provision

Für jeden Auftrag, der zwischen einem Anbieter und einem über MesseBoyZ Connect vermittelten Aussteller zustande kommt, schuldet der Anbieter MesseBoyZ eine Provision in Höhe von 8 % des Netto-Auftragswerts, mindestens jedoch 150 € pro vermitteltem Abschluss. Eine Höchstgrenze der Provision besteht nicht. Die Provision wird fällig, sobald der Anbieter dem Aussteller den jeweiligen Auftrag in Rechnung stellt, spätestens jedoch mit Auftragsbestätigung zwischen Anbieter und Aussteller.

§ 5 Laufzeit der Provisionspflicht

Die Provisionspflicht nach § 4 gilt für alle Aufträge, die der Anbieter innerhalb von 12 Monaten ab der erstmaligen Vermittlung durch MesseBoyZ mit dem jeweiligen Aussteller schließt, unabhängig davon, ob die Partnerschaft zwischen MesseBoyZ und dem Anbieter zwischenzeitlich beendet wurde. Diese Nachwirkungspflicht besteht daher auch nach einer Kündigung der Partnerschaft fort, soweit sie sich auf Aufträge innerhalb der 12-Monats-Frist bezieht.

§ 6 Melde- und Mitwirkungspflichten

Der Anbieter meldet MesseBoyZ jeden mit einem vermittelten Aussteller geschlossenen Auftrag innerhalb der Frist nach § 5 unaufgefordert und wahrheitsgemäß, einschließlich Auftragswert und Auftragsdatum. MesseBoyZ gleicht gemeldete Vermittlungen risikoorientiert ab: regelmäßig durch eine gebündelte Rückfrage an den jeweiligen Aussteller ca. zwei Monate vor Ablauf der 12-Monats-Frist (§ 5) zu allen ihm in diesem Zeitraum vorgeschlagenen Anbietern, sowie zusätzlich anlassbezogen bei auffälligen Meldemustern eines einzelnen Anbieters. Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Diskrepanz, ist der Anbieter verpflichtet, MesseBoyZ auf Anfrage Auskunft zu erteilen und geeignete Nachweise (z. B. Auftragsbestätigung, Rechnung) vorzulegen. Dieses Auskunftsrecht kann von MesseBoyZ auch noch bis zu drei Monate nach Ablauf der 12-Monats-Frist geltend gemacht werden, soweit sich der Verdacht auf einen innerhalb der Frist geschlossenen Auftrag bezieht.

§ 7 Vertragsstrafe

Weist MesseBoyZ nach, dass ein Anbieter einen meldepflichtigen Auftrag nach § 6 vorsätzlich nicht oder unrichtig gemeldet hat, schuldet der Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen der für diesen Auftrag geschuldeten Provision. Liegt bereits ein früherer nachgewiesener Verstoß desselben Anbieters gegen die Meldepflicht nach § 6 vor, erhöht sich die Vertragsstrafe für jeden weiteren nachgewiesenen Verstoß auf das Dreifache der jeweils geschuldeten Provision. MesseBoyZ ist bei einem nachgewiesenen Verstoß zudem berechtigt, den Anbieter mit sofortiger Wirkung von der Plattform auszuschließen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Anspruch angerechnet.

[Platzhalter, Formulierung und Höhe zwingend vor Verwendung anwaltlich prüfen, siehe Hinweis am Dokumentanfang.]

§ 8 Trusted-Partner- und Founding-Partner-Status

Anbieter, die ihre Vermittlungen zuverlässig und fristgerecht gemäß § 6 melden, können von MesseBoyZ als „Trusted Partner" ausgezeichnet werden und erhalten dadurch ein entsprechendes Profil-Siegel, sichtbar für Aussteller. Der Trusted-Partner-Status hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge oder Häufigkeit der Vermittlung (siehe § 3), er ist ein Vertrauenszeichen, kein Ranking-Vorteil. Die ersten 50 Anbieter, die sich bei MesseBoyZ Connect anmelden, erhalten dauerhaft den Status „Founding Partner" mit eigenem Profil-Siegel, ebenfalls ohne Einfluss auf das Matching. Beide Status werden unentgeltlich gewährt und können bei Verstoss gegen diese AGB, insbesondere bei einer Diskrepanz nach § 7, mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Eine Kündigung des Partnerverhältnisses oder ein Verzicht auf den Status lässt bereits entstandene Provisionspflichten nach § 4 und § 5 unberührt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung der Partnerschaft

Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Die Wirkung einer Kündigung auf bereits vermittelte, aber noch nicht abgeschlossene Aufträge richtet sich nach § 5; die Listing-Gebühr nach § 2 wird bei Kündigung nicht anteilig erstattet.

§ 10 Haftung

MesseBoyZ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MesseBoyZ nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. MesseBoyZ garantiert weder eine bestimmte Anzahl an Vermittlungen noch den Abschluss oder Erfolg eines vermittelten Auftrags.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Partnerschaft bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Partnerschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MesseBoyZ (St. Wendel). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. MesseBoyZ behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; wesentliche Änderungen werden Anbietern in Textform mitgeteilt.

Stand: 25.09.2026 · MesseBoyZ AGB · Version 2.0

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